Unsere haushaltsnahen Diensteleistungen sind steuerlich absetzbar
- 10. Februar 2017
- Veröffentlicht durch: Uwe Perl
- Kategorie: Reinigungen
Unsere Reinigungsdienstleistungen für den Privathaushalt sind übrigens alle steuerlich absetzbar, da diese haushaltsnahe Dienstleistungen sind. Darunter zählen unsere Reinigungen, Wäschepflege und Aufräumarbeiten. Die Frankfurter Allgemeine berichtete vor ein paar Tagen, dass die Schwarzarbeit weiter zurückgeht. Hintergrund für diese Tatsache ist die volle Absetzbarkeit der Dienstleistungen, so dass der Gewinn bei den offiziell angemeldeten Tätigkeiten liegt und Sie als Kunde mehrfach davon profitieren unsere Reinigungen in Anspruch zu nehmen:
- Sie können unsere Dienstleistung steuerlich absetzen,
- haben im Fall einer Reklamation einen festen Ansprechpartner und
- natürlich können Sie regelmäßig anfallenden Reinigungsarbeiten bei uns in Auftrag geben. Mit Verlässlichkeit!
Mehr Informationen und Hilfe zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen finden Sie unter: https://www.hilfe-im-haushalt.de
Sollten Sie also jemanden für Fensterreinigung in Nürnberg, Schwabach oder Erlangen suchen. Gardinenwäsche oder Polsterreinigung. Dann sind wir Ihr idealer Ansprechpartner.